Der Schulweg
  • Der Schulweg unterliegt dem Sorgerecht der Personensorgeberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Seitens der Schule besteht dafür keine Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Im Schulgebäude
  • Die Schüler*innen können ab 07.45 Uhr das Schulgebäude betreten und sich im Rahmen des offenen Anfangs in ihrem Klassenraum oder auf den Schulhof aufhalten.
  • Die Schüler*innen verhalten sich im gesamten Schulgebäudeleise.
  • Auf den Fluren gehen die Kinder.
  • Straßenschuhe, Jacken, Westen, Schals, Mützen, Handschuhe, Kappen, Hüte usw. werden an der Garderobe abgestellt, aufgehängt bzw. abgelegt. Die Verantwortlichkeit für ihre Kleidung liegt bei den Schüler*innen. Kleidungsstücke, die keinem Kind zugeordnet werden können, werden sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Flur in einer Fundkiste gesammelt. In diesen können die Kinder vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss nach verlorengegangenen Kleidern suchen.
  • Die Schüler*innen können sich im Rahmen des offenen Anfangs bis zum Unterrichtsbeginn in ihrem Klassenraum aufhalten. Dann frühstücken sie leise, lesen oder beschäftigen sich bei Zimmerlautstärke mit verschiedenen Freiarbeitsmaterialien.
  • Regenpausen verbringen die Schüler*innen bei Zimmerlautstärke in ihren eigenen Klassenräumen. Der Aufenthalt in fremden Klassenräumen oder auf den Fluren ist nicht gestattet. Beim ersten Klingeln räumen die Kinder unaufgefordert auf.
Auf den Toiletten
  • Wenn die Schüler*innen die Toilette nutzen, achten sie darauf, dass alles in der Toilette landetund nichts daneben geht.
  • Die Kinder spülen ab, wenn sie fertig sind.
  • Nach jedem Toilettengang waschen sich die Schüler*innen die Hände gründlich mit Seife und werfen das benutzte Papierhandtuch in den Mülleimer.
Auf dem Schulhof
  • Entscheiden sich die Schüler*innendafür, den offenen Anfang bis 07.55 Uhr auf dem ersten Schulhof (Container-Seite) zu verbringen, so stellen sie ihre Ranzen zuerst in ihrem Klassenraum ab, bevor sie über die Treppe im Eingangsbereich raus gehen. Beim zweiten Klingeln um 07.55 Uhr begeben sich die Schüler*innen unverzüglich in ihre Klassen.
  • Zu Beginn der großen und kleinen Pause ziehen sich die Schüler*innen zügig ihre Schuhe und Jacken an und begeben sich direkt auf den Schulhof.
  • Auf dem Schulhof verbringen die Schüler*innen ihre Pausenan den vorgegebenen Plätzen:
    • Das Fußballspielen ist auf dem Fußballfeld, auf der Wiese vor dem Kindergartentor sowie an der Wand des ersten Trakts gestattet. Das Fußballfeld darf an bestimmten Wochentagen nur von bestimmten Klassenstufen/Kindergruppen benutzt werden:
    Montag  Dienstag  Mittwoch  Donnerstag  Freitag
    Klassenstufe 1  Klassenstufe 2  Klassenstufe 3  Klassenstufe 4  Mädchen
    • Andere Ballspiele sind nur auf der Seite des Fußballfeldes erlaubt.
    • Unter dem Dach bei den Toiletten, die Treppen vor den Toiletten, die Treppen und der Aufgang zum Container, die Rampe und das Beet zwischen der Rampe und der Hauswand sind kein Spielfeld.
    • Beim ersten Klingelnstellen sich alle Schüler*innen an ihrem Aufstellplatz auf.
    • Diese Aktivitäten sind verboten:
      • Steine/Holzschnitzel/Äste oder Ähnliches werfen
      • Löcher graben
      • an Zäunen, Bäumen, Hauswänden und Geländern turnen
      • Blätter, Äste und Blüten von Pflanzen abreißen
      • Schießspiele, Gewalttänze und Kämpfe
      • Sammelkarten tauschen
Eltern im Schulgebäude
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte betreten das Schulgebäude nur nach vorheriger Absprache mit den Lehrkräften.