Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund
Falls Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund für bis zu zwei Tage vom Unterricht befreien möchten, müssen Sie bei der Klassenleitung einen schriftlichen Antrag mit Begründung stellen. Bitte geben Sie den Antrag dazu mindestens zwei Wochen vor der Freistellung ab.
Bei einer notwendigen Beurlaubung von mehr als zwei Tagen bzw. direkt vor oder nach den Ferien ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung bei der Schulleitung zu stellen.
Der Erlass zur Unterrichtsbefreiung an islamischen Feiertagen sieht vor, dass Schüler*innen einen Tag für Şeker Bayram/Eid al-Fitr und einen Tag für Kurban Bayram/Eid al-Adha beurlaubt werden dürfen.
Die Schule teilt Ihnen ihre Entscheidung über die Ablehnung oder Genehmigung Ihres Antrags mit.
Bei einer Genehmigung der Unterrichtsbefreiung ist in jedem Fall versäumter Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung nachzuarbeiten.